4. Sitzung des UA Modellbau: Modellbautherapie ein Einzelfall?

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Wichtiges Therapielement in der Forensik:
Arbeitstherapie. F: Mattes (CCBY-SA3.0)

In der gestrigen Sitzung waren zwei LeiterInnen forensischer Kliniken als sachverständige Zeugen geladen. Frau Prof. Dr. Manuela Dudeck aus dem BKH Günzburg und Dr. med. Klaus Leipziger aus dem BKH Bayreuth berichteten aus ihrem Klinikalltag. Auch wenn sie nicht direkt zum Fall Haderthauer befragt wurden, wurde während der fachkundigen Aussagen eines besonders deutlich: In ihren Kliniken wäre eine Modellbautherapie nach dem Vorbild Haderthauer undenkbar.
Ein Hauptargument: Der Kontakt externer AuftraggeberInnen zu PatientInnen verbietet sich aus Datenschutzgründen und aufgrund der Schweigepflicht der ÄrztInnen.
Frau Prof. Dudeck gab  – nach potenziellen Gründen für einen solchen Kontakt zwischen AuftraggeberInnen und PatientInnen befragt – an, dass sie sich lediglich „Neugier“ vorstellen könne. Doch für so etwas sei in einem psychiatrischen Krankenhaus kein Raum.
Das normale Procedere sieht vor, dass das Material vom Auftraggeber angeliefert und im BKH zwischengelagert wird. Nach Fertigstellung der Produkte durch die PatientInnen, werden die Endprodukte abgeholt. Beide MedizinerInnen bestätigten, dass die auftraggebende Firma keine Kenntnisse darüber erlangt, wer die Produkte fertigt.
Auch die Vorstellung, dass eine KlinikmitarbeiterIn im Nebenerwerb eine Firma betreibt und in diesem Rahmen selbst eine Arbeitstherapie in der Forensik anbietet, erschien sowohl Prof. Dudeck, als auch Dr. Leipziger geradezu absurd.  Prof. Dudeck fügte hinzu, dass für die Einführung einer neuen Arbeitstherapie im BKH Günzburg die Vorlage von mindestens einer Studie aus dem deutschsprachigen Raum vonnöten sei, anhand derer sich erkennen ließe, dass die vorgeschlagene Maßnahme bereits in einigen Fällen geholfen habe.
Auch Herrn Dr. Leipziger war kein Fall aus seinem Klinikum bekannt, wo das zur Debatte stand. Wenn einer oder eine seiner Angestellten eine Nebenbeschäftigung habe, würde er aber sehr wohl darauf achten, dass er sich nicht an den PatientInnen des BKH bereichere und diese Tätigkeit gegebenenfalls untersagen.

Sinn der Arbeitstherapie
Neben konkreten Beispielen aus dem Klinikalltag der beiden BKH, stand auch die Maßnahme „Arbeitstherapie“ im Fokus der Befragungen. Arbeitstherapie ist ein Bestandteil der Ergotherapie. Sie dient der sozialen Integration und der Stabilisierung des inneren und äußeren Selbstwerts der PatientInnen. Es gibt unterschiedliche Angebote, wie industrielle Fertigung, Werktherapie mit Ton und Holz, Metallarbeiten (Herstellung von Schlüsselanhängern), heilpädagogisch orientierte Therapie für Intelligenzgeminderte oder Blumengärtnerei.
In erster Linie soll dabei auf die individuelle Situation der Beschäftigten eingegangen werden. So spielen, neben der primären Erkrankung, auch Bildungsniveau und soziale Interaktionsfähigkeit eine große Rolle. In einigen Fällen wird durch die Arbeitstherapie der Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt vorbereitet. In anderen dient sie dazu, dem Patienten oder der Patientin zu helfen, den Tag zu strukturieren und sich in eine Gruppe zu integrieren. Großer Wert wird auch auf ein pädagogisches Angebot gelegt. Manche PatientInnen holen während ihres Aufenthalts in der Forensik ihren qualifizierenden Hauptschulabschluss nach.
Beide ZeugInnen berichteten, dass ihre PatientInnen einen durchstrukturierten Tagesablauf mit verschiedenen Therapieangeboten (Psychotherapie, Gruppentherapie, Musiktherapie etc.) durchlaufen. Die Arbeitstherapie nehme nur einen eng begrenzten Raum eines komplexen Therapieplans ein.
Beide Sachverständige stimmten überein, dass ein Szenario, in dem eine in der Forensik untergebrachte Person ab dem frühen Morgen und lediglich von einer kurzen Mittagspause unterbrochen, an einem Modellauto tüftelt bis ihn die Erschöpfung ins Bett treibt – zumindest für die BKH Bayreuth und Günzburg – absolut unvorstellbar sei.
Es handele sich um Krankenhäuser, die darauf hinarbeiteten, die PatientInnen wieder in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen ein Leben in Freiheit zu ermöglichen. Hierfür sei eine umfassende Therapierung notwendig, die sich nicht nur auf einen Teilbereich konzentriert.

Auswahl der geeigneten Arbeitstherapie
Wie kommt es zu einem solch individuellen Therapieplan? In der diagnostischen Phase wird mit der PatientIn besprochen, was ihn oder sie erwartet und welche Therapie geeignet ist, das Krankheitsbild zu verbessern. In Absprache mit den BezugstherapeutInnen und BezugspflegerInnen, erfolgt dann die Zuteilung zu einer bereits bestehenden Arbeitstherapie.
Absolut ungewöhnlich bzw. sogar unmöglich sei es hingegen, eine nur auf eine einzelne Person zugeschnittene Therapie anzubieten. So geschehen im BKH Ansbach Anfang der 90er Jahre mit der von Dr. Haderthauer eingeführten Modellbautherapie für den Patienten St..
Die Sachverständigen sagten aus, dass Erfolgsaussichten sehr individuell und stets von Diagnose und Delikt abhängig seien. Zwar sollten bei der Auswahl der Arbeitstherapie auch die Fähigkeiten der einzelnen PatientInnen berücksichtigt werden, es sei aber schlicht und einfach nicht möglich jeder Patientin und jedem Patienten ein individuelles Arbeitstherapieangebot zu unterbreiten. Dies lasse sich auch durch die dünne Marktlage in diesem speziellen Bereich begründen, in dem es schwierig sein könne, überhaupt externe AuftraggeberInnen zu finden.

Wirtschaftlichkeit der Arbeitstherapie
Arbeits- und Werktherapie wird vor allem unter Therapiegesichtspunkten gesehen. Die Wirtschaftlichkeit spielt eine untergeordnete Rolle.
So legen Leiter und Leiterin beider Kliniken großen Wert darauf, ein stabiles Angebot verschiedener Arbeitstherapien anzubieten, auch wenn dies im Einzelfall bedeute, dass kurzfristige, lukrativere Angebote abgelehnt werden müssten.
Wichtig sei dabei insbesondere, dass die Tätigkeit den Fähigkeiten der Patienten und Patientinnen entspreche. Dies unterscheide sich auch nach der PatientInnenstruktur der jeweiligen forensischen Klinik. Das Setting der Arbeitstherapie ähnele dem der Heimarbeit, wobei teilweise auch mit Behindertenwerkstätten zusammengearbeitet werde. Die PatientInnen erhielten einen geringen Stundenlohn, der innerhalb einer Arbeitstherapiegruppe variieren könne. So sei es möglich, dass ein Patient oder eine Patientin eine verantwortlichere Tätigkeit, wie beispielsweise die Organisation eines speziellen Arbeitsschrittes, übernehme und dafür auch etwas besser entlohnt werde.
Nicht denkbar sei hingegen, dass ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin im Sinne eines Vorarbeiters oder einer Vorgesetzten agiere und über die Teilnahme anderer sowie die Aufgabenteilung bestimmen könne. Die Verantwortung für die einzelne Arbeitstherapie liegt – nach Aussage der beiden Sachverständigen – ausschließlich bei den Therapeutinnen und Therapeuten.

Modellbautherapie als Einzelfall
Die auf den Patienten St. maßgeschneiderte Modellbautherapie erscheint nach der ersten ZeugInnenbefragung umso mehr als absoluter Einzelfall. Grundsätzlich ist es üblich, dass in einer Klinik ein gewisses Angebot an Therapien besteht und PatientInnen mit TherapeutInnenteams eine davon auswählen. Ob dies auch in den anderen bayerischen BKHn so gehandhabt wird, werden die nächsten Sitzungen zeigen.

Ausblick
In der nächsten Sitzung, am Donnerstag, den 12.03.2014 kommen drei ärztliche LeiterInnen aus den Forensiken der BKH Regensburg, Lohr und Isar-Amper. Die Sitzung beginnt um 13.30 Uhr.

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2 Antworten zu 4. Sitzung des UA Modellbau: Modellbautherapie ein Einzelfall?

  1. Pingback: Haderthauer Untersuchungsausschuss Modellbau – Die Sitzungen | Muschelschloss-Blog

  2. Intressante Erkenntnisse, die die Berichte und die Leserkommentare bestätigen
    siehe auch meine Linksammlung dazu:
    http://www.scoop.it/t/haderthauer und https://storify.com/ernstvall/ua-haderthauer
    Einige Fragen, die mich in diesem Zusammenhang noch interessieren; ggf können Sie darauf hier noch näher eingehen:
    1.) Wurde auch gefragt, ob es ein Qualitätssicherungsystem gibt, welches die Vergabe von Arbeits- und anderen Therapien überwacht?
    2.) Wer definiert ein solches Q-System?
    2a.) Erfolgt das indiviuell in den einzelnen Forensik-Einrichtungen bzw. BKH oder gibt es behördliche Vorgaben?
    3.) Von wem gibt es behördliche Vorgaben bzw. welche Behörden sind für diese Einrichtungen ingesamt zuständig?
    3a.) Sind die Zuständigkeiten er Behörden klar definiert?
    4.) Was muss an diese Behörde gemeldet werden?
    5.) Sind regelmäßige Überprüfungen/Audits durch die Behörde vorhanden?
    6.) Werden diese behördlichen Q-Sicherungen/-Prüfungen durch eine neutrale Instanz regelmäßig überprüft und zertifiziert?
    7.) Sind bei all diesen Prüfungen in Bayern Auffälligkeiten berichtet worden?
    (Anm.: Normalerweise fällt einer Reviion immer etwas auf, es muss also Berichte geben!!)
    8.) Untersucht der UA auch evtl. vorhandene Best Practices as anderen Behören, Bundesländern, privaten Einrichtungen?
    8a.) Werden von dort auch Zeugen im UA befragt?

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